Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Liefervereinbarungen
Wir liefern ausschließlich zu unseren Geschäftsbedingungen . Einkaufsbedingungen des Bestellers sind uns gegenüber unwirksam, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Preise
Alle Preise sind unverbindlich und freibleibend. Sollte sich der Marktpreis nach Vertragsabschluss erhöhen, behalten wir uns vor, die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Anrechnung zu bringen. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten, verlieren die Preise früherer Preislisten Ihre Gültigkeit.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Lager Nürnberg. Die Versicherung der Ware ist Sache des Käufers.
Lieferverzögerungen und Nichteinhaltung von verlangten Lieferterminen entbinden den Besteller nicht von der Abnahme, es sei denn, es ist eine schriftliche Nachfrist von wenigstens 14 Tagen gestellt worden, ohne dass innerhalb dieser Frist die Nachlieferung erfolgte. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzugs - angemessen, bei Eintritt höherer Gewalt und allem Unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten.
Sollte der Verkäufer im Falle eines Verzugs oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht den Ersatz des entgangenen Gewinnes oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur zu, wenn er auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen berührt.
4. Versand
Der Warenversand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Express- und Eilgutsendungen erfolgen grundsätzlich unfrei. Eine Auftragsbestätigung wird nur auf Verlangen erteilt.
5. Beanstandungen
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Beanstandungen ganz gleich welcher Art sind sofort , spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Wareneingang , schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig übernommen. Irgendwelche späteren Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Dies gilt nicht für Mängel, die bei der nach Absatz 1 Satz 1 erforderlichen Untersuchung nicht erkennbar waren.
Bei berechtigten, rechtzeitigen Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer, die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder vom Verkäufer verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
6. Rücksendungen
Rücksendungen, gleich aus welchem Grunde, dürfen nur mit unserer Zustimmung vorgenommen werden und müssen porto- und frachtfrei erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Bei Rücklieferung einer falsch bestellten Ware oder aus anderen Gründen ist der Käufer verpflichtet, für den Betrag andere waren zu beziehen.
7. Zahlung
Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB , so stehen ihm Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte gemäß § 273, 320 BGB nicht zu.
Unberechtigt einbehaltene Abzüge werden nachgefordert. Die Hereinnahme von eigenen oder fremden Akzepten bleibt auf jedem Fall vorbehalten. Die Einzugs - und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Ein Kassenskonto wird bei Wechsel-
Zahlungen nicht gewährt. Die Lieferung erfolgt nur gegen Bank-Dokumente, falls nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung - bei Zahlung durch Wechsel oder Scheck bis zur Einlösung - unser Eigentum. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so tritt bei Zielüberschreitung , also bei Zahlungseingängen später als 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne vorherige Mahnung, Verzug ein.
Verzugszinsen werden - auch gegenüber Personen , die nicht zu dem in Satz zwei bestimmten Personenkreis gehören - mit
4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
9. Allgemeines
Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen für vorangegangene Lieferungen, geben uns das Recht, vom Vertrag für noch nicht erfüllte Geschäfte ganz oder teilweise zurückzutreten bzw. nur gegen Vorkasse zu liefern.
Neue Aufträge eines Bestellers kommen nur dann zum Versand, wenn keine überfälligen Rechnungen aus früheren Lieferungen vorliegen.
Evtl. technische Änderungen und Abweichungen von Maßen sowie von Wort- oder Bild-Darstellungen unserer Kataloge und Informationsmateriales sind ausdrücklich vorbehalten. Mündliche Abmachungen sind nicht verbindlich. Jede von vorstehenden Bedingungen abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform. Unser Schweigen gilt als Ablehnung.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Nürnberg.
Bei Export-Geschäften untersteht der vertrag ausdrücklich dem deutschen Recht. Das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den
internationalen Wareneinkauf vom 11.04.1980 findet keine Anwendung.
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